So läuft das Mahnverfahren
Der Antrag wird elektronisch beim Mahngericht gestellt. Das Gericht prüft nur die Formalien — nicht die Berechtigung der Forderung — und stellt dem Schuldner den Mahnbescheid zu. Er hat 2 Wochen für den Widerspruch. Schweigt er, ergeht auf Antrag der Vollstreckungsbescheid — und daraus wird ohne Einspruch ein vollstreckbarer Titel.
Stärken und Grenzen
- deutlich günstiger als eine Klage und einfache Hemmung der Verjährung,
- schnell: Beim passiven Schuldner ist der Titel in wenigen Wochen da,
- aber: Nach dem Widerspruch landet die Sache ohnehin im streitigen Verfahren — verlorene Zeit, wenn Gegenwehr absehbar war,
- ungeeignet für nicht auf Geld gerichtete Ansprüche und wenig effektiv bei Qualitätsstreit (z. B. Mängeleinbehalte am Bau).
Mahnbescheid oder gleich Klage?
Eine Strategiefrage: Wir werten Unterlagen, bisherige Ausreden und die Vermögenslage des Schuldners aus. Bewährtes Muster: anwaltliche Zahlungsaufforderung mit kurzer Frist, dann Mahnbescheid beim abtauchenden Schuldner oder Klage bei absehbaren Einwendungen. Grenzüberschreitend prüfen wir den Europäischen Zahlungsbefehl.
2 Wochen Widerspruchsfrist — auf beiden Seiten
Haben SIE einen Mahnbescheid erhalten, ignorieren Sie ihn nicht: Nach Rechtskraft des Vollstreckungsbescheids ist die Verteidigung kaum noch möglich. Reagieren Sie fristgerecht.