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Arbeitsrecht

Kündigung erhalten? Sie haben 3 Wochen Zeit.

Sie haben eine Kündigung erhalten? Der Arbeitgeber zahlt nicht, hat Sie abgemahnt oder bietet einen Aufhebungsvertrag an? Wir vertreten Sie im Arbeitsrecht — von der ersten Einschätzung bis zur Vertretung vor Arbeitsgerichten in ganz Deutschland. Beratung auch auf Polnisch und Englisch.

Kündigungsschutzklage Abfindung verhandeln Arbeitsgerichte bundesweit Erstgespräch kostenlos
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüft eine Kündigung
Fristenrechner

Wie viel Zeit bleibt Ihnen? Berechnen Sie Ihre Frist

Ab Zugang der Kündigung bleiben grundsätzlich 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Nach Fristablauf wird die Kündigung fast ausnahmslos wirksam — auch wenn sie fehlerhaft war.

Die Frist auf einen Blick

Tag 0: Zugang der KündigungAb hier läuft die Frist. Bewahren Sie den Umschlag auf.
Tag 21: FristendeBis dahin muss die Klage beim Arbeitsgericht eingegangen sein (§ 4 KSchG). Fällt der Tag auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 193 BGB).
DanachDie Kündigung wird fast ausnahmslos wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war.

Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Fällt das Fristende auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB) — Feiertage berücksichtigt der Rechner nicht, die genaue Frist prüfen wir individuell.

Was Sie bekommen und was es kostet

Das Erstgespräch ist kostenlos. Den Preis kennen Sie, bevor Sie etwas beauftragen

Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Deshalb klären wir von Anfang an, wer Ihre Kosten trägt: die Versicherung, die Staatskasse oder Sie selbst, und wie hoch sie sind.

Paket: Kündigungsschutzklage

Ein Auftrag, fünf Dinge, die wir für Sie erledigen

  1. Kostenloses Erstgespräch. Wir lesen die Kündigung, berechnen die Frist und sagen Ihnen offen, ob sich eine Klage lohnt und worum es geht: Weiterbeschäftigung oder Abfindung. Auf Wunsch auf Polnisch.
  2. Klage innerhalb der Drei-Wochen-Frist. Wir erheben die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht und führen den Schriftverkehr mit Gericht und Arbeitgeber.
  3. Gütetermin und Abfindungsverhandlung. Wir vertreten Sie im Termin, auf Antrag auch per Video ohne Anreise (§ 50a ArbGG).
  4. Verständliche Begleitung. Jedes Schreiben des Gerichts erhalten Sie mit einer Erklärung, was es bedeutet und was als Nächstes passiert, auf Deutsch oder Polnisch.
  5. Preis vor der Beauftragung. Die Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) und dem Streitwert, bei Kündigungsschutzklagen höchstens drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG). Sie kennen den Betrag, bevor Sie sich entscheiden.
Drei Wege der Finanzierung

Wie finanzieren Sie das Verfahren? Wählen Sie Ihre Situation

Klicken Sie eine Option an, im Formular unten wird sie für Sie vorausgewählt.

Option 1 · Rechtsschutz Ich habe eine Rechtsschutzversicherung

Eine Police mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber in der Regel nach Ablauf der Wartezeit. Die Deckungsanfrage stellen wir. Sie müssen nicht selbst mit dem Versicherer verhandeln.

Was Sie zahlen: in der Regel nur die in der Police vereinbarte Selbstbeteiligung. Die Vergütung rechnen wir nach RVG mit dem Versicherer ab.

Police und Kündigung senden →
Option 2 · Prozesskostenhilfe Ich verdiene wenig

Die Staatskasse kann die Kosten des Verfahrens übernehmen (Prozesskostenhilfe, § 11a ArbGG in Verbindung mit § 114 ZPO). Den Antrag mit der Erklärung über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse bereiten wir vor dem Gütetermin vor, das Gericht kann uns als Ihre Anwälte beiordnen (§ 121 Abs. 2 ZPO).

Was Sie zahlen: bei geringem Einkommen übernimmt die Prozesskostenhilfe die Kosten, ohne Ratenzahlungspflicht. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, klären wir im Erstgespräch in wenigen Minuten.

Fall schildern, den Rest prüfen wir →
Option 3 · Selbstzahler Ich zahle selbst und möchte den Betrag vorab kennen

Die gesetzliche Vergütung (RVG) richtet sich nach dem Streitwert, bei Kündigungsschutzklagen höchstens drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG). Deshalb berechnen wir sie vor der Beauftragung auf den Euro genau. Auf Wunsch vereinbaren wir Ratenzahlung.

Was Sie zahlen: die Vergütung für Klage und Termin, bei einem Vergleich kommt die Einigungsgebühr hinzu. Beispiele unten.

Kostenübersicht anfragen →
Beispiele: Was eine Kündigungsschutzklage kostet, wenn Sie selbst zahlen
MonatsgehaltStreitwert (3 Gehälter)Klage + Termin (inkl. USt.)Mit gerichtlichem Vergleich (inkl. USt.)
2.500 € brutto7.500 €ca. 1.609 €ca. 2.244 €
3.500 € brutto10.500 €ca. 2.127 €ca. 2.968 €
5.000 € brutto15.000 €ca. 2.291 €ca. 3.198 €

Überschlägige Beträge nach der seit dem 1. Juni 2025 geltenden RVG-Tabelle: 1,3 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr, 20 € Auslagenpauschale und 19 % USt., bei einem Vergleich zusätzlich 1,0 Einigungsgebühr. Der Streitwert beträgt in der Regel drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 S. 1 GKG). Bei einem gerichtlichen Vergleich entfällt die Gerichtsgebühr (Vorbem. 8 KV GKG), und in erster Instanz zahlen Sie den Anwalt des Arbeitgebers nicht (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Für Ihr Gehalt im Kostenrechner nachrechnen.

Online-Termin

Kündigung erhalten? Buchen Sie direkt einen Termin

Bei Kündigungsfällen zählt jeder Tag. Wählen Sie einen freien Termin für ein Erstgespräch — online oder telefonisch.

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Dr. Artur Barczewski mit Kaffee am Laptop
Dr. Artur BarczewskiErstgespräch online oder telefonisch
Quiz — 60 Sekunden

Wie stehen Ihre Chancen? Prüfen Sie es in 60 Sekunden

Fünf Fragen zu Ihrer Situation — am Ende eine erste Einschätzung und der nächste Schritt.

Das Quiz gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung — entscheidend sind die Details, die wir individuell prüfen.

Mehr Kurzvideos zum Arbeitsrecht — auf TikTok. Kündigung, Abfindung und Arbeitnehmerrechte — verständlich erklärt (auf Polnisch). ♪ Obserwuj: @artur.barczewski →
Prüfen Sie zuerst

Kündigung erhalten? Prüfen Sie diese vier Punkte

Zugangsdatum

Ab hier läuft die 3-Wochen-Frist. Bewahren Sie den Umschlag auf und notieren Sie den Zugang.

Form der Kündigung

Die Kündigung bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB). Kündigungen per E-Mail, SMS oder Messenger sind unwirksam.

Gilt das KSchG?

Voller Kündigungsschutz besteht in der Regel bei mehr als 10 Arbeitnehmern im Betrieb und mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.

Sonderkündigungsschutz

Schwangerschaft und Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsratsmitgliedschaft — hier braucht die Kündigung zusätzliche Zustimmungen und ist oft angreifbar.

Dr. Artur Barczewski liest Unterlagen am Schreibtisch
Wir prüfen Ihre Kündigungim kostenlosen Erstgespräch
Sie müssen das nicht selbst beurteilen.Wir prüfen Ihre Kündigung im Erstgespräch.Kündigung übermitteln →
Kündigungsschutzklage

So läuft das Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Der Weg in vier Schritten

  1. KündigungZugang beim Arbeitnehmer
  2. Klagebinnen 3 Wochen beim Arbeitsgericht (§ 4 KSchG)
  3. Güteverhandlungmeist wenige Wochen nach Klageeinreichung, auf Antrag per Video (§ 50a ArbGG)Häufiges Ende: Vergleich, oft mit Abfindung
  4. Kammertermin und Urteilnur wenn kein Vergleich zustande kommt
Phase 1Klage binnen 3 Wochen

Wir bereiten die Kündigungsschutzklage vor und reichen sie ein. Das öffnet den Weg zur Weiterbeschäftigung oder — häufiger — zur Abfindungsverhandlung.

Phase 2Güteverhandlung

Meist wenige Wochen nach Klageeinreichung versucht das Gericht eine Einigung. Ein großer Teil der Verfahren endet hier — mit Abfindung oder gutem Vergleich.

Phase 3Kammertermin und Urteil

Ohne Vergleich prüft das Gericht die Wirksamkeit der Kündigung. Die Darlegungslast für die Kündigungsgründe trägt weitgehend der Arbeitgeber.

Abfindung

Wann gibt es eine Abfindung — und wie hoch?

Das Gesetz sieht keine automatische Abfindung vor. Ausgangspunkt in der Praxis der Arbeitsgerichte ist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist dieser Betrag nur für den Sonderfall der betriebsbedingten Kündigung mit Abfindungsangebot (§ 1a KSchG). Alles andere ist Verhandlungssache. Der Arbeitgeber will sich vom Arbeitnehmer trennen, der Arbeitnehmer verlangt die Weiterbeschäftigung, und beide schließen einen Vergleich, in dem die Abfindung der „Preis“ für den Arbeitsplatz ist. Der Arbeitgeber kauft sich frei. Je schwächer die Kündigungsgründe und je dringender ihm die Trennung ist, desto höher die Summe.

Notlösung. Kommt kein Vergleich zustande und ist dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, bleibt der Auflösungsantrag (§ 9 Abs. 1 KSchG). Das Gericht stellt die Unwirksamkeit der Kündigung fest, löst das Arbeitsverhältnis auf und setzt eine Abfindung von bis zu zwölf Monatsverdiensten fest, bei längerer Betriebszugehörigkeit und höherem Alter bis zu fünfzehn oder achtzehn (§ 10 Abs. 1 und 2 KSchG). Das ist der letzte Ausweg, kein Plan für das Verfahren.

Ausgangspunkt in der Praxis

½ Bruttomonatsgehalt×Jahre im Betrieb

Beispiel: 3.000 € brutto und 8 Jahre im Betrieb ergeben 12.000 € als Ausgangspunkt.

  • Der Betrag steigt, wenn
  • die Kündigungsgründe schwach sind
  • dem Arbeitgeber die Trennung dringend ist

Notlösung: Auflösungsantrag

bis 12Monatsverdienste als Grundregel (§ 10 Abs. 1 KSchG)
bis 15ab 50 Jahren und 15 Jahren Arbeitsverhältnis
bis 18ab 55 Jahren und 20 Jahren Arbeitsverhältnis (§ 10 Abs. 2 KSchG)
Weitere Themen

Wir helfen auch bei weiteren arbeitsrechtlichen Themen

Abmahnung

Reaktion auf unberechtigte Abmahnungen, bevor sie zur Kündigungsgrundlage werden.

Aufhebungsvertrag

Nicht sofort unterschreiben — ein unüberlegter Vertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.

Arbeitszeugnis

Der Zeugnisinhalt hat großes Gewicht — wir setzen Korrekturen zu niedriger Bewertungen durch.

Offene Vergütung

Zahlungsaufforderungen und Klagen auf Lohn, Überstunden und Zuschläge — auch gegen Zeitarbeitsfirmen. Der Arbeitgeber zweifelt Ihre Krankschreibung an und zahlt nicht? Wann der Beweiswert der AU erschüttert ist.

Fristlose Kündigung

Sie erfordert einen wichtigen Grund — wir prüfen, ob er vorliegt, und sichern Ihre Ansprüche.

Entsendung und Grenzarbeit

A1-Bescheinigungen, Mindestlohn und Arbeitsbedingungen bei Tätigkeit in Deutschland.

Kostenrechner

Was kostet ein Verfahren? Rechnen Sie überschlägig

Anwaltsvergütung richtet sich nach dem Streitwert (RVG). Geben Sie den Streitwert ein — Sie sehen die überschlägigen Kosten der ersten Instanz.

Anwaltsvergütung (Verfahren + Termin, inkl. USt.)
Summe — überschlägig
Kostenübersicht für Ihren Fall anfragen →

Überschlägige Werte nach den gesetzlichen Gebührentabellen (1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr + Auslagenpauschale und USt.). Hinweis: Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG). Die tatsächlichen Kosten hängen vom Verlauf ab — vor der Beauftragung erhalten Sie stets eine genaue Übersicht. Gesetzliche Gebühren können sich ändern.

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Kündigung erhalten? Die ersten 21 Tage — Checkliste (PDF)

Was Sie am Tag des Zugangs prüfen, welche Fehler Sie vermeiden und welche Unterlagen Sie sichern sollten.

Frankfurt (Oder)

Kanzlei für Arbeitsrecht in Frankfurt (Oder)

Unsere Kanzlei liegt in der Innenstadt von Frankfurt (Oder), Rudolf-Breitscheid-Straße 10, rund 15 Gehminuten vom Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) in der Gartenstraße 3 und etwa 1,4 km von der Grenze nach Słubice entfernt. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Frankfurt (Oder), Eisenhüttenstadt, Fürstenwalde, Seelow, Beeskow und den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland, außerdem Pendler aus Polen, die in Brandenburg oder Berlin arbeiten. Für Arbeitsverhältnisse aus der Region ist in der Regel das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) zuständig, dort nehmen wir Güte- und Kammertermine persönlich wahr. Beratung auf Deutsch und Polnisch, Termin vor Ort oder online.

≈ 15 Min.zu Fuß zum Arbeitsgericht Frankfurt (Oder)
≈ 1,4 kmbis zur Grenze nach Słubice
DE · PLBeratung vor Ort oder online

Kontakt & Anfahrt →

Gebäude der Kanzlei BWLAW, Rudolf-Breitscheid-Straße 10 in Frankfurt (Oder)
Kanzlei, Rudolf-Breitscheid-Straße 10
Dr. Artur Barczewski auf dem Balkon der Kanzlei in Frankfurt (Oder)
Balkon der Kanzlei
Oderbrücke zwischen Frankfurt (Oder) und Słubice
Oderbrücke nach Słubice
FAQ

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Ausnahmsweise ja — das Gericht kann eine verspätete Klage zulassen (§ 5 KSchG), etwa wenn Sie ohne eigenes Verschulden erst später von der Kündigung erfahren haben. Diese Ausnahmen werden eng ausgelegt — kontaktieren Sie uns sofort.

Nein. Die Kündigung bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB). Aber Vorsicht: Der Arbeitgeber kann später formwirksam nachkündigen.

Nicht sofort. Ein Aufhebungsvertrag kann Ihre Ansprüche mindern und eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Senden Sie uns den Entwurf vor der Unterschrift — wir prüfen, ob das Angebot fair ist.

In erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Wer Ihre Kosten übernimmt, hängt von Ihrer Situation ab: die Rechtsschutzversicherung, die Prozesskostenhilfe oder Sie selbst mit einem vorab bekannten Betrag und Ratenzahlung auf Wunsch. Die drei Wege erklären wir im Abschnitt „Was Sie bekommen und was es kostet“.

Nichts. Im Erstgespräch lesen wir die Kündigung, berechnen die Frist und sagen Ihnen, ob sich eine Klage lohnt. Wenn Sie uns beauftragen, erhalten Sie vorher den konkreten Betrag der Vergütung oder die Information, dass Ihre Rechtsschutzversicherung oder die Prozesskostenhilfe die Kosten trägt.

Senden Sie uns die Versicherungsnummer oder ein Foto der Police zusammen mit der Kündigung. Wir prüfen, ob Arbeitsrecht mitversichert und die Wartezeit abgelaufen ist, und holen die Deckungszusage beim Versicherer ein. In der Regel zahlen Sie nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Ja. Bei geringem Einkommen und hinreichender Erfolgsaussicht bewilligt das Arbeitsgericht Prozesskostenhilfe (§ 11a ArbGG, §§ 114 ff. ZPO). Die Staatskasse übernimmt dann die Kosten Ihres Anwalts, bei geringem Einkommen ohne Ratenzahlungspflicht, Raten setzt das Gericht nur bei höherem Einkommen fest (§ 115 ZPO). Antrag und Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse bereiten wir vor dem Gütetermin vor. Verbessern sich Ihre Verhältnisse innerhalb von vier Jahren deutlich, kann das Gericht Zahlungen nachfordern (§ 120a ZPO), auch das sagen wir Ihnen vorher.

Ja. Wenn Sie selbst zahlen, können wir die Vergütung in Raten aufteilen. Das vereinbaren wir schriftlich vor der Beauftragung.

Die Klage ist in der Praxis der Hauptweg zur Abfindung. Ein Arbeitgeber, der den Prozess verlieren könnte, bietet meist einen Vergleich an — und je schwächer die Kündigungsgründe, desto höher die verhandelbare Summe.

Mandantenstimme

Was Mandanten über uns sagen

Google-Rezension der Kanzlei

„So einen Profi habe ich noch nie erlebt. Meine Bewertung: 100 Sterne"

„Ich empfehle die Kanzlei […] im deutschen Arbeitsrecht sehr. Ich bin Herrn Dr. Barczewski für seine Professionalität, sein Einfühlungsvermögen und seinen Umgang mit dem Problem sehr dankbar — dazu ein großartiger Erfolg, vielen Dank. Ich empfehle die Kanzlei von ganzem Herzen." — L N

Die Rezension stammt aus dem Google-Profil der Kanzlei, aus dem Polnischen übersetzt. Wir überprüfen Rezensionen nicht selbst — Veröffentlichung und Prüfung der Verfasser erfolgen durch Google. Alle Rezensionen bei Google ansehen →

Dr. Artur Barczewski im Gespräch
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