Entsendung: A1 und Arbeitsbedingungen
Entsandte Arbeitnehmer brauchen A1-Bescheinigungen (Nachweis der heimischen Sozialversicherung), und der Arbeitgeber muss die deutschen Mindestarbeitsbedingungen einhalten (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) — inklusive Branchenmindestlöhne im Bau. Die Entsendung ist vorab elektronisch beim Zoll zu melden, der Baustellen regelmäßig kontrolliert.
SOKA-BAU
Wer in Deutschland Bauleistungen erbringt, unterliegt grundsätzlich dem Urlaubskassensystem der SOKA-BAU — auch als ausländisches Unternehmen mit entsandten Kräften. Den Beiträgen stehen Leistungen und Erstattungsmöglichkeiten gegenüber — Details in unserem SOKA-BAU-Beitrag.
Handwerksrecht
Ein Teil der Bauarbeiten gehört zu den meisterpflichtigen Handwerken (Handwerksordnung). EU-Dienstleister profitieren von Erleichterungen, manche Tätigkeiten erfordern aber eine Anzeige oder Qualifikationsbestätigung bei der Handwerkskammer — besser vor Vertragsunterzeichnung klären als nach der Kontrolle.
Steuern: Bauabzugsteuer
Bei Bauleistungen muss der unternehmerische Auftraggeber 15 % Bauabzugsteuer einbehalten — es sei denn, der Auftragnehmer legt eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vor. Ohne sie fehlt Ihnen Liquidität auf jeder Rechnung: Die Bescheinigung gehört zu den ersten Schritten vor dem Markteintritt.
Der Vertrag: BGB oder VOB/B
Das Kernrisiko liegt im Vertragsregime und seinen Obliegenheiten — Behinderungsanzeige, Bedenkenanmeldung, Abnahme, Schlussrechnung. Vertiefung auf unserer Baurecht-Seite und in den Beiträgen zu Bedenkenanmeldung und Schlussrechnung.
Die teuersten Fehler passieren vor der ersten Rechnung
Fehlende Freistellungsbescheinigung, nicht gemeldete Entsendung, ungeprüfter VOB/B-Vertrag — vermeidbare Kosten, wenn der Markteintritt anwaltlich geplant wird.