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Baurecht

Baufirmen aus dem Ausland: Diese Regeln müssen Sie in Deutschland kennen

Deutsche Baustellen sind ein attraktiver Markt — und ein dichtes Pflichtennetz: von der Entsendung über die SOKA-BAU bis zu den Tücken der VOB/B. Hier ist die Landkarte.

Dr. Artur Barczewski
Dr. Artur BarczewskiRechtsanwalt · radca prawny
≈ 7 Min. Lesezeit
Stand: Juli 2026

Entsendung: A1 und Arbeitsbedingungen

Entsandte Arbeitnehmer brauchen A1-Bescheinigungen (Nachweis der heimischen Sozialversicherung), und der Arbeitgeber muss die deutschen Mindestarbeitsbedingungen einhalten (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) — inklusive Branchenmindestlöhne im Bau. Die Entsendung ist vorab elektronisch beim Zoll zu melden, der Baustellen regelmäßig kontrolliert.

SOKA-BAU

Wer in Deutschland Bauleistungen erbringt, unterliegt grundsätzlich dem Urlaubskassensystem der SOKA-BAU — auch als ausländisches Unternehmen mit entsandten Kräften. Den Beiträgen stehen Leistungen und Erstattungsmöglichkeiten gegenüber — Details in unserem SOKA-BAU-Beitrag.

Handwerksrecht

Ein Teil der Bauarbeiten gehört zu den meisterpflichtigen Handwerken (Handwerksordnung). EU-Dienstleister profitieren von Erleichterungen, manche Tätigkeiten erfordern aber eine Anzeige oder Qualifikationsbestätigung bei der Handwerkskammer — besser vor Vertragsunterzeichnung klären als nach der Kontrolle.

Steuern: Bauabzugsteuer

Bei Bauleistungen muss der unternehmerische Auftraggeber 15 % Bauabzugsteuer einbehalten — es sei denn, der Auftragnehmer legt eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vor. Ohne sie fehlt Ihnen Liquidität auf jeder Rechnung: Die Bescheinigung gehört zu den ersten Schritten vor dem Markteintritt.

Der Vertrag: BGB oder VOB/B

Das Kernrisiko liegt im Vertragsregime und seinen Obliegenheiten — Behinderungsanzeige, Bedenkenanmeldung, Abnahme, Schlussrechnung. Vertiefung auf unserer Baurecht-Seite und in den Beiträgen zu Bedenkenanmeldung und Schlussrechnung.

Praxis

Die teuersten Fehler passieren vor der ersten Rechnung

Fehlende Freistellungsbescheinigung, nicht gemeldete Entsendung, ungeprüfter VOB/B-Vertrag — vermeidbare Kosten, wenn der Markteintritt anwaltlich geplant wird.

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Dr. Artur Barczewski
Dr. Artur Barczewski
Rechtsanwalt · radca prawny

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Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich ändern — wenden Sie sich im Einzelfall an einen Rechtsanwalt.

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