Vor der Abreise: A1 und Meldung
Jeder entsandte Arbeitnehmer braucht die A1-Bescheinigung des Heimatstaates (Fortgeltung der heimischen Sozialversicherung). In kontrollierten Branchen — u. a. dem Bau — ist die Entsendung vor Arbeitsbeginn über das Meldeportal der Zollverwaltung anzumelden. Fehlende Meldungen kosten empfindliche Bußgelder.
Arbeitsbedingungen: mehr als Mindestlohn
Entsendegesetz und Mindestlohngesetz garantieren den Entsandten das deutsche Minimum: Mindestlöhne (im Bau die Branchensätze allgemeinverbindlicher Tarifverträge), Höchstarbeitszeiten, Mindesturlaub — bei längeren Entsendungen ein erweitertes Paket „gleicher Bedingungen“. Im Bau kommen die SOKA-BAU-Beiträge hinzu.
Dokumentation für die Kontrolle
- laufend geführte Arbeitszeitaufzeichnungen (Beginn, Ende, Dauer),
- Lohnunterlagen und Zahlungsnachweise in Deutschland verfügbar,
- A1 und Verträge auf der Baustelle vorzeigbar,
- ein Zustellungsbevollmächtigter in Deutschland.
Was bei Fehlern droht
Bußgelder für Melde- und Dokumentationsmängel, Nachhaftung für zu niedrige Löhne — auch in der Kette: Der Generalunternehmer haftet für die Löhne seiner Nachunternehmer. Ein Entsendungs-Audit vor der Kontrolle kostet einen Bruchteil dieser Risiken.