Was die SOKA-BAU ist — und wen sie erfasst
Die SOKA-BAU sind die gemeinsamen Sozialkassen des Baugewerbes, die vor allem die Urlaubsansprüche der Bauarbeiter finanzieren. Die Beitragspflicht folgt aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen und trifft Betriebe, die in Deutschland baugewerbliche Leistungen erbringen — auch ausländische Entsendebetriebe.
Die entscheidende und oft streitige Frage: Fällt Ihr Betrieb überhaupt unter die Tarifverträge (überwiegen „bauliche Leistungen“)? Davon hängt ab, ob die Forderungen berechtigt sind.
Beiträge und Gegenleistungen
Für entsandte Arbeitnehmer wird ein Urlaubskassenbeitrag vom Bruttolohn abgeführt. Im Gegenzug erwerben die Arbeitnehmer Urlaubsansprüche gegen die Kasse, und der Betrieb kann unter Voraussetzungen Erstattungen erhalten (etwa wenn er das Urlaubsentgelt selbst gezahlt hat). Viele ausländische Firmen zahlen ein, holen sich aber nie zurück, was ihnen zusteht — die Verfahren sind formalisiert und deutschsprachig.
Streit mit der SOKA-BAU
Die SOKA-BAU klagt Rückstände konsequent ein — zuständig ist ein spezialisiertes Arbeitsgericht in Wiesbaden. Wir verteidigen zweigleisig: gegen die Tarifunterworfenheit, wo es Ansatzpunkte gibt, und über saubere Abrechnung samt Erstattungsanträgen, wo die Pflicht besteht.
Schweigen wirkt gegen Sie
Unbeantwortete SOKA-BAU-Schreiben enden in Versäumnisurteilen und Vollstreckung — auch im Ausland. Antworten Sie fristgerecht, am besten nach anwaltlicher Prüfung.