Außerordentliche Kündigung — wann die fristlose Kündigung wirksam ist
Wichtiger Grund in zwei Stufen, Zweiwochenfrist, Abmahnung, Verdachtskündigung, Interessenabwägung, Sonderkündigungsschutz, Sperrzeit und die ersten Schritte nach der Kündigung.
Sie haben eine Kündigung erhalten? Der Arbeitgeber zahlt nicht, hat Sie abgemahnt oder bietet einen Aufhebungsvertrag an? Wir vertreten Sie im Arbeitsrecht — von der ersten Einschätzung bis zur Vertretung vor Arbeitsgerichten in ganz Deutschland. Beratung auch auf Polnisch und Englisch.

Ab Zugang der Kündigung bleiben grundsätzlich 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Nach Fristablauf wird die Kündigung fast ausnahmslos wirksam — auch wenn sie fehlerhaft war.
Die Frist auf einen Blick
Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Fällt das Fristende auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB) — Feiertage berücksichtigt der Rechner nicht, die genaue Frist prüfen wir individuell.
Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Deshalb klären wir von Anfang an, wer Ihre Kosten trägt: die Versicherung, die Staatskasse oder Sie selbst, und wie hoch sie sind.
Klicken Sie eine Option an, im Formular unten wird sie für Sie vorausgewählt.
Eine Police mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber in der Regel nach Ablauf der Wartezeit. Die Deckungsanfrage stellen wir. Sie müssen nicht selbst mit dem Versicherer verhandeln.
Was Sie zahlen: in der Regel nur die in der Police vereinbarte Selbstbeteiligung. Die Vergütung rechnen wir nach RVG mit dem Versicherer ab.
Police und Kündigung senden →Die Staatskasse kann die Kosten des Verfahrens übernehmen (Prozesskostenhilfe, § 11a ArbGG in Verbindung mit § 114 ZPO). Den Antrag mit der Erklärung über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse bereiten wir vor dem Gütetermin vor, das Gericht kann uns als Ihre Anwälte beiordnen (§ 121 Abs. 2 ZPO).
Was Sie zahlen: bei geringem Einkommen übernimmt die Prozesskostenhilfe die Kosten, ohne Ratenzahlungspflicht. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, klären wir im Erstgespräch in wenigen Minuten.
Fall schildern, den Rest prüfen wir →Die gesetzliche Vergütung (RVG) richtet sich nach dem Streitwert, bei Kündigungsschutzklagen höchstens drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG). Deshalb berechnen wir sie vor der Beauftragung auf den Euro genau. Auf Wunsch vereinbaren wir Ratenzahlung.
Was Sie zahlen: die Vergütung für Klage und Termin, bei einem Vergleich kommt die Einigungsgebühr hinzu. Beispiele unten.
Kostenübersicht anfragen →| Monatsgehalt | Streitwert (3 Gehälter) | Klage + Termin (inkl. USt.) | Mit gerichtlichem Vergleich (inkl. USt.) |
|---|---|---|---|
| 2.500 € brutto | 7.500 € | ca. 1.609 € | ca. 2.244 € |
| 3.500 € brutto | 10.500 € | ca. 2.127 € | ca. 2.968 € |
| 5.000 € brutto | 15.000 € | ca. 2.291 € | ca. 3.198 € |
Überschlägige Beträge nach der seit dem 1. Juni 2025 geltenden RVG-Tabelle: 1,3 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr, 20 € Auslagenpauschale und 19 % USt., bei einem Vergleich zusätzlich 1,0 Einigungsgebühr. Der Streitwert beträgt in der Regel drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 S. 1 GKG). Bei einem gerichtlichen Vergleich entfällt die Gerichtsgebühr (Vorbem. 8 KV GKG), und in erster Instanz zahlen Sie den Anwalt des Arbeitgebers nicht (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Für Ihr Gehalt im Kostenrechner nachrechnen.
Bei Kündigungsfällen zählt jeder Tag. Wählen Sie einen freien Termin für ein Erstgespräch — online oder telefonisch.
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Fünf Fragen zu Ihrer Situation — am Ende eine erste Einschätzung und der nächste Schritt.
Das Quiz gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung — entscheidend sind die Details, die wir individuell prüfen.
Ab hier läuft die 3-Wochen-Frist. Bewahren Sie den Umschlag auf und notieren Sie den Zugang.
Die Kündigung bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB). Kündigungen per E-Mail, SMS oder Messenger sind unwirksam.
Voller Kündigungsschutz besteht in der Regel bei mehr als 10 Arbeitnehmern im Betrieb und mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Schwangerschaft und Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsratsmitgliedschaft — hier braucht die Kündigung zusätzliche Zustimmungen und ist oft angreifbar.

Der Weg in vier Schritten
Wir bereiten die Kündigungsschutzklage vor und reichen sie ein. Das öffnet den Weg zur Weiterbeschäftigung oder — häufiger — zur Abfindungsverhandlung.
Meist wenige Wochen nach Klageeinreichung versucht das Gericht eine Einigung. Ein großer Teil der Verfahren endet hier — mit Abfindung oder gutem Vergleich.
Ohne Vergleich prüft das Gericht die Wirksamkeit der Kündigung. Die Darlegungslast für die Kündigungsgründe trägt weitgehend der Arbeitgeber.
Das Gesetz sieht keine automatische Abfindung vor. Ausgangspunkt in der Praxis der Arbeitsgerichte ist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist dieser Betrag nur für den Sonderfall der betriebsbedingten Kündigung mit Abfindungsangebot (§ 1a KSchG). Alles andere ist Verhandlungssache. Der Arbeitgeber will sich vom Arbeitnehmer trennen, der Arbeitnehmer verlangt die Weiterbeschäftigung, und beide schließen einen Vergleich, in dem die Abfindung der „Preis“ für den Arbeitsplatz ist. Der Arbeitgeber kauft sich frei. Je schwächer die Kündigungsgründe und je dringender ihm die Trennung ist, desto höher die Summe.
Notlösung. Kommt kein Vergleich zustande und ist dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, bleibt der Auflösungsantrag (§ 9 Abs. 1 KSchG). Das Gericht stellt die Unwirksamkeit der Kündigung fest, löst das Arbeitsverhältnis auf und setzt eine Abfindung von bis zu zwölf Monatsverdiensten fest, bei längerer Betriebszugehörigkeit und höherem Alter bis zu fünfzehn oder achtzehn (§ 10 Abs. 1 und 2 KSchG). Das ist der letzte Ausweg, kein Plan für das Verfahren.
Ausgangspunkt in der Praxis
Beispiel: 3.000 € brutto und 8 Jahre im Betrieb ergeben 12.000 € als Ausgangspunkt.
Notlösung: Auflösungsantrag
Reaktion auf unberechtigte Abmahnungen, bevor sie zur Kündigungsgrundlage werden.
Nicht sofort unterschreiben — ein unüberlegter Vertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.
Der Zeugnisinhalt hat großes Gewicht — wir setzen Korrekturen zu niedriger Bewertungen durch.
Zahlungsaufforderungen und Klagen auf Lohn, Überstunden und Zuschläge — auch gegen Zeitarbeitsfirmen. Der Arbeitgeber zweifelt Ihre Krankschreibung an und zahlt nicht? Wann der Beweiswert der AU erschüttert ist.
Sie erfordert einen wichtigen Grund — wir prüfen, ob er vorliegt, und sichern Ihre Ansprüche.
A1-Bescheinigungen, Mindestlohn und Arbeitsbedingungen bei Tätigkeit in Deutschland.
Anwaltsvergütung richtet sich nach dem Streitwert (RVG). Geben Sie den Streitwert ein — Sie sehen die überschlägigen Kosten der ersten Instanz.
Überschlägige Werte nach den gesetzlichen Gebührentabellen (1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr + Auslagenpauschale und USt.). Hinweis: Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG). Die tatsächlichen Kosten hängen vom Verlauf ab — vor der Beauftragung erhalten Sie stets eine genaue Übersicht. Gesetzliche Gebühren können sich ändern.
Was Sie am Tag des Zugangs prüfen, welche Fehler Sie vermeiden und welche Unterlagen Sie sichern sollten.
Unsere Kanzlei liegt in der Innenstadt von Frankfurt (Oder), Rudolf-Breitscheid-Straße 10, rund 15 Gehminuten vom Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) in der Gartenstraße 3 und etwa 1,4 km von der Grenze nach Słubice entfernt. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Frankfurt (Oder), Eisenhüttenstadt, Fürstenwalde, Seelow, Beeskow und den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland, außerdem Pendler aus Polen, die in Brandenburg oder Berlin arbeiten. Für Arbeitsverhältnisse aus der Region ist in der Regel das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) zuständig, dort nehmen wir Güte- und Kammertermine persönlich wahr. Beratung auf Deutsch und Polnisch, Termin vor Ort oder online.



Ausnahmsweise ja — das Gericht kann eine verspätete Klage zulassen (§ 5 KSchG), etwa wenn Sie ohne eigenes Verschulden erst später von der Kündigung erfahren haben. Diese Ausnahmen werden eng ausgelegt — kontaktieren Sie uns sofort.
Nein. Die Kündigung bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB). Aber Vorsicht: Der Arbeitgeber kann später formwirksam nachkündigen.
Nicht sofort. Ein Aufhebungsvertrag kann Ihre Ansprüche mindern und eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Senden Sie uns den Entwurf vor der Unterschrift — wir prüfen, ob das Angebot fair ist.
In erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Wer Ihre Kosten übernimmt, hängt von Ihrer Situation ab: die Rechtsschutzversicherung, die Prozesskostenhilfe oder Sie selbst mit einem vorab bekannten Betrag und Ratenzahlung auf Wunsch. Die drei Wege erklären wir im Abschnitt „Was Sie bekommen und was es kostet“.
Nichts. Im Erstgespräch lesen wir die Kündigung, berechnen die Frist und sagen Ihnen, ob sich eine Klage lohnt. Wenn Sie uns beauftragen, erhalten Sie vorher den konkreten Betrag der Vergütung oder die Information, dass Ihre Rechtsschutzversicherung oder die Prozesskostenhilfe die Kosten trägt.
Senden Sie uns die Versicherungsnummer oder ein Foto der Police zusammen mit der Kündigung. Wir prüfen, ob Arbeitsrecht mitversichert und die Wartezeit abgelaufen ist, und holen die Deckungszusage beim Versicherer ein. In der Regel zahlen Sie nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Ja. Bei geringem Einkommen und hinreichender Erfolgsaussicht bewilligt das Arbeitsgericht Prozesskostenhilfe (§ 11a ArbGG, §§ 114 ff. ZPO). Die Staatskasse übernimmt dann die Kosten Ihres Anwalts, bei geringem Einkommen ohne Ratenzahlungspflicht, Raten setzt das Gericht nur bei höherem Einkommen fest (§ 115 ZPO). Antrag und Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse bereiten wir vor dem Gütetermin vor. Verbessern sich Ihre Verhältnisse innerhalb von vier Jahren deutlich, kann das Gericht Zahlungen nachfordern (§ 120a ZPO), auch das sagen wir Ihnen vorher.
Ja. Wenn Sie selbst zahlen, können wir die Vergütung in Raten aufteilen. Das vereinbaren wir schriftlich vor der Beauftragung.
Die Klage ist in der Praxis der Hauptweg zur Abfindung. Ein Arbeitgeber, der den Prozess verlieren könnte, bietet meist einen Vergleich an — und je schwächer die Kündigungsgründe, desto höher die verhandelbare Summe.
„Ich empfehle die Kanzlei […] im deutschen Arbeitsrecht sehr. Ich bin Herrn Dr. Barczewski für seine Professionalität, sein Einfühlungsvermögen und seinen Umgang mit dem Problem sehr dankbar — dazu ein großartiger Erfolg, vielen Dank. Ich empfehle die Kanzlei von ganzem Herzen." — L N
Die Rezension stammt aus dem Google-Profil der Kanzlei, aus dem Polnischen übersetzt. Wir überprüfen Rezensionen nicht selbst — Veröffentlichung und Prüfung der Verfasser erfolgen durch Google. Alle Rezensionen bei Google ansehen →

Wichtiger Grund in zwei Stufen, Zweiwochenfrist, Abmahnung, Verdachtskündigung, Interessenabwägung, Sonderkündigungsschutz, Sperrzeit und die ersten Schritte nach der Kündigung.
Ab wann die Frist läuft, Fristende bei Wochenende und Feiertag mit Fristrechner, wann die Klage rechtzeitig ist, Ausnahmen und nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG.
Unternehmerische Entscheidung, freier Arbeitsplatz, Sozialauswahl, neue Regeln 2026 zur Massenentlassungsanzeige, Abfindung, Arbeitslosengeld und Dreiwochenfrist.
Das Erstgespräch ist kostenlos. Senden Sie uns die Kündigung oder schildern Sie die Situation. Wir sagen Ihnen, welche Chancen Sie haben, was es kostet und was als Nächstes passiert.
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