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Arbeitsrecht

BEM-Gespräch: Einladung erhalten — Ablauf, Ihre Rechte und typische Fehler

Wer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, erhält vom Arbeitgeber eine Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Was hinter dem Verfahren steckt, wen Sie mitnehmen dürfen, was Sie nicht unterschreiben müssen — und was konkret passiert, wenn Sie nicht erscheinen.

Dr. Artur Barczewski
Dr. Artur BarczewskiRechtsanwalt · radca prawny
≈ 7 Min. Lesezeit
Stand: Juli 2026

Was ist das BEM?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein gesetzlich vorgesehenes Klärungsverfahren nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Es gilt für alle Beschäftigten — nicht nur für schwerbehinderte Menschen — und unabhängig davon, worauf die Erkrankungen beruhen. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, neuen Ausfallzeiten vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.

„Das bEM ist ein verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess, der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit ermitteln soll.“

BAG, Urteil vom 15.12.2022, 2 AZR 162/22

Praktisch geht es um ein Gespräch oder mehrere Termine über konkrete Lösungen: leidensgerechte Anpassung des Arbeitsplatzes, andere Tätigkeit, veränderte Arbeitszeiten, stufenweise Wiedereingliederung, Rehabilitationsleistungen oder Hilfen der Sozialleistungsträger.

Wann muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten?

  • bei Arbeitsunfähigkeit von insgesamt mehr als sechs Wochen innerhalb der letzten zwölf Monate — gerechnet ab heute zurück, nicht nach Kalenderjahr,
  • mehrere kürzere Krankschreibungen werden zusammengerechnet — bei einer Fünftagewoche entspricht das etwa 30 Arbeitstagen,
  • auf Art und Ursache der Erkrankungen kommt es nicht an.

Die Initiativlast liegt beim Arbeitgeber. Versäumt er das Angebot, verschlechtert er vor allem seine eigene Position in einem späteren Kündigungsschutzprozess. Umgekehrt können Beschäftigte das BEM nicht gerichtlich erzwingen:

„§ 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX begründet keinen Individualanspruch der betroffenen Arbeitnehmer auf Einleitung und Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM).“

BAG, Urteil vom 7.9.2021, 9 AZR 571/20

Ein unterlassenes BEM wirkt sich aber deutlich zugunsten der Beschäftigten aus, wenn später gekündigt wird — mehr dazu in unserem Beitrag zur Kündigung ohne BEM.

Wer nimmt teil — und wen dürfen Sie mitbringen?

  • der Arbeitgeber, meist vertreten durch die Personalabteilung oder die Führungskraft,
  • Sie selbst — ohne Ihre Zustimmung findet kein BEM statt,
  • der Betriebsrat nur mit Ihrem Einverständnis,
  • bei schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung,
  • bei Bedarf der Betriebsarzt, bei Teilhabeleistungen die Rehabilitationsträger bzw. das Integrationsamt.

Seit Juni 2021 dürfen Beschäftigte zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen (§ 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX) — ein Familienmitglied, eine Kollegin oder auch einen Rechtsanwalt. Die Kosten tragen Sie selbst, verhindern kann der Arbeitgeber die Teilnahme nicht. Für Beschäftigte, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist das doppelt wertvoll.

Müssen Sie zustimmen?

Nein. Die Teilnahme ist freiwillig — das Verfahren findet nur mit Ihrer Zustimmung und Beteiligung statt. Erzwingen kann der Arbeitgeber nichts. Bevor Sie aber absagen oder die Einladung ignorieren, sollten Sie die konkreten Folgen kennen.

Was passiert konkret, wenn Sie nicht zum BEM erscheinen?

Unmittelbar: nichts. Weil die Teilnahme freiwillig ist, verletzt weder das Fernbleiben vom Gespräch noch die verweigerte Zustimmung Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine Abmahnung lässt sich darauf nicht stützen, eine Kündigung erst recht nicht. Reagieren Sie gar nicht, wird der Arbeitgeber in der Regel eine Frist setzen und ankündigen, Ihr Schweigen als Ablehnung zu werten — mehr Druckmittel hat er nicht.

Die eigentliche Folge zeigt sich später, wenn krankheitsbedingt gekündigt wird. Nach Ihrer Ablehnung ist das unterlassene BEM „kündigungsneutral“ — im Prozess gilt die gewöhnliche Verteilung der Darlegungslast, so als hätte es nie eine BEM-Pflicht gegeben. Dem Arbeitgeber fällt die Verteidigung der Kündigung damit deutlich leichter. Das BAG formuliert es unmissverständlich:

„Anderenfalls spricht der Umstand, dass ein Arbeitnehmer nicht zu seiner (weiteren) Durchführung bereit ist, grundsätzlich dagegen, dass durch ein bEM mildere Mittel als die Kündigung hätten identifiziert werden können.“

BAG, Urteil vom 15.12.2022, 2 AZR 162/22

Eine Ausnahme gilt, wenn Sie gerade wegen der fehlerhaften Verfahrensweise des Arbeitgebers nicht zugestimmt haben — etwa weil er die Unterschrift unter eine pauschale Datenschutzerklärung zur Bedingung machte. Das würdigt das Gericht im Einzelfall.

Hinzu kommt der praktische Verlust: Sie verzichten auf das Forum, in dem eine leichtere Tätigkeit, ein angepasster Arbeitsplatz oder eine stufenweise Rückkehr vereinbart werden könnten. In den meisten Fällen raten wir deshalb, die Einladung nicht zu ignorieren. Und können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, schweigen Sie nicht — bitten Sie kurz schriftlich um einen neuen Termin.

Ihre Gesundheitsdaten — was Sie nicht müssen

Sie müssen im BEM keine Diagnosen offenlegen und Ihre Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbinden. Es genügt, die arbeitsplatzbezogenen Einschränkungen zu beschreiben. Ein verbreiteter Fehler von Arbeitgebern: Sie machen den Start des BEM von der Unterschrift unter eine vorformulierte Datenschutzerklärung abhängig. Das BAG hat dem eine klare Absage erteilt:

„§ 167 Abs. 2 SGB IX sieht die schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers in die Verarbeitung seiner im Rahmen eines bEM erhobenen personenbezogenen und Gesundheitsdaten nicht als tatbestandliche Voraussetzung für die Durchführung eines bEM vor.“

BAG, Urteil vom 15.12.2022, 2 AZR 162/22

Sie dürfen Rückfragen stellen, eigene Formulierungen vorschlagen oder die Unterschrift verweigern — das Verfahren muss trotzdem beginnen können, etwa mit einem Erstgespräch über den Ablauf. BEM-Unterlagen gehören zudem nicht in die allgemeine Personalakte, sondern sind getrennt und besonders geschützt aufzubewahren.

Checkliste

Einladung zum BEM erhalten

  • antworten Sie fristgerecht, am besten schriftlich,
  • entscheiden Sie, wen Sie hinzuziehen: Betriebsrat, Vertrauensperson, Anwalt,
  • notieren Sie vorab, was die Beschwerden am Arbeitsplatz verstärkt und was konkret helfen würde,
  • unterschreiben Sie keine pauschalen Einwilligungen ohne Prüfung,
  • fertigen Sie Gesprächsnotizen an und bewahren Sie den Schriftverkehr auf,
  • steht eine Kündigung im Raum — lassen Sie die Unterlagen vorher anwaltlich prüfen.

Häufige Fragen

Droht eine Abmahnung, wenn ich nicht zum BEM-Gespräch erscheine?
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig — auf das bloße Fernbleiben kann der Arbeitgeber weder eine Abmahnung noch eine Kündigung stützen. Die Folgen sind rein prozessualer Natur (siehe oben).

Darf ich einen Anwalt mitbringen?
Ja, als Vertrauensperson eigener Wahl nach § 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX. Die Kosten tragen Sie selbst.

Muss ich meine Diagnose nennen?
Nein. Es genügt die Beschreibung der arbeitsplatzbezogenen Einschränkungen. Was Sie offenlegen, entscheiden Sie.

Was passiert, wenn ich ablehne?
Unmittelbar nichts — weder Abmahnung noch Kündigung. Die Folge zeigt sich bei einer späteren krankheitsbedingten Kündigung: Sie können sich nicht mehr auf das fehlende BEM berufen, und Ihre Ablehnung spricht nach dem BAG dagegen, dass ein BEM mildere Mittel ergeben hätte.

Ist das BEM der erste Schritt zur Kündigung?
Das darf es nicht sein — gesetzliches Ziel ist der Erhalt des Arbeitsplatzes. Dokumentieren Sie den Verlauf und nutzen Sie Ihr Recht auf eine Vertrauensperson. Ein korrekt durchgeführtes BEM erhöht im Übrigen auch die Hürden für eine spätere Kündigung.

Gilt das BEM auch im Kleinbetrieb?
Nach ganz überwiegender Auffassung ja. Allerdings gilt in Betrieben mit bis zu zehn Arbeitnehmern das Kündigungsschutzgesetz regelmäßig nicht, so dass die prozessualen Folgen eines fehlenden BEM dort begrenzt sind.

Grundlage: § 167 Abs. 2 SGB IX sowie die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere Urteile vom 15.12.2022 (2 AZR 162/22), vom 7.9.2021 (9 AZR 571/20) und vom 18.11.2021 (2 AZR 138/21). Stand: Juli 2026.

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Dr. Artur Barczewski
Dr. Artur Barczewski
Rechtsanwalt · radca prawny

Autor des Beitrags. Vertritt Mandanten vor Arbeitsgerichten in ganz Deutschland. Profil ansehen →

Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich ändern — wenden Sie sich im Einzelfall an einen Rechtsanwalt.

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