Was die Abmahnung ist — und wozu sie dient
Mit der Abmahnung rügt der Arbeitgeber ein konkretes Fehlverhalten (z. B. Verspätungen, Arbeitsfehler, Weisungsverstöße), fordert eine Verhaltensänderung und droht für den Wiederholungsfall Konsequenzen an — meist die Kündigung.
Vor einer verhaltensbedingten Kündigung verlangen die Arbeitsgerichte in der Regel eine wirksame Abmahnung. Deshalb „sammeln“ Arbeitgeber Abmahnungen, wenn eine Trennung vorbereitet wird.
Wann eine Abmahnung angreifbar ist
- der Vorwurf ist pauschal — ohne Datum, Ort und konkretes Verhalten,
- das gerügte Verhalten war keine Pflichtverletzung oder war gerechtfertigt,
- „Sammelabmahnung“ — mehrere Vorwürfe in einem Schreiben, von denen ein Teil unzutreffend ist (das kann die gesamte Abmahnung entwerten),
- die Androhung von Konsequenzen fehlt.
Ihre drei Reaktionsmöglichkeiten
Erstens: eine Gegendarstellung, die der Arbeitgeber zur Personalakte nehmen muss. Zweitens: die Entfernung einer unberechtigten Abmahnung aus der Akte verlangen — notfalls vor dem Arbeitsgericht. Drittens: bewusst nichts tun — taktisch manchmal die beste Option, wenn wichtiger ist, sich auf eine mögliche Kündigung vorzubereiten.
Welcher Weg passt, hängt von der Lage im Betrieb ab — genau das prüfen wir zuerst.
Die Abmahnung ist oft der Vorbote der Kündigung
Folgt später eine Kündigung, bleiben nur 3 Wochen für die Klage. Bewahren Sie die Abmahnung und die gesamte Korrespondenz auf — sie werden zu zentralen Beweismitteln.