Wann fristlos gekündigt werden darf
Nach § 626 BGB braucht die außerordentliche Kündigung einen wichtigen Grund — so gravierend, dass dem Arbeitgeber nicht einmal die Kündigungsfrist zumutbar ist. Typische Beispiele: Diebstahl, Arbeitszeitbetrug, Tätlichkeiten.
Zusätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss die Kündigung binnen 2 Wochen ab Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen erklären (§ 626 Abs. 2 BGB). Eine verspätete fristlose Kündigung ist als solche unwirksam.
Warum sich die Gegenwehr lohnt
- das Gericht prüft, ob mildere Mittel gereicht hätten — Abmahnung oder ordentliche Kündigung,
- bei der fristlosen Kündigung entfällt das Gehalt sofort und es droht eine Sperrzeit — ein Sieg oder guter Vergleich dreht beides um,
- viele Verfahren enden mit Umwandlung in eine ordentliche Kündigung samt Abfindung und vereinbartem Zeugnis.
Die Frist bleibt: 3 Wochen
Auch gegen die fristlose Kündigung muss die Klage binnen 3 Wochen ab Zugang erhoben werden. Wegen der sofortigen Gehaltsfolgen gilt: Unterlagen sichern, Zeugen notieren und sofort anwaltlichen Rat einholen.
Berechnen Sie Ihre Klagefrist
Auf unserer Arbeitsrecht-Seite finden Sie den Fristenrechner zur Kündigungsschutzklage.