Fälligkeit: Abnahme plus prüfbare Rechnung
Beim VOB/B-Vertrag wird die Schlusszahlung fällig nach Abnahme und Zugang einer prüfbaren Schlussrechnung: vertragskonform gegliedert, mit Aufmaßen und Nachweisen, die dem Auftraggeber die Prüfung jeder Position erlauben. Für die Prüfung hat er grundsätzlich 30 Tage (vereinbart bis zu 60).
Die Abnahme hat dabei noch eine Wirkung, die leicht übersehen wird: Ab diesem Moment trägt der Auftraggeber die Beweislast für Mängel. Wer was vor und nach der Abnahme beweisen muss, erklären wir im Beitrag zur Beweislast für Baumängel.
Typische Fallen
- Rechnung als „nicht prüfbar“ zurückgewiesen — der Auftraggeber gewinnt Zeit, Sie warten auf Geld,
- fehlende Aufmaße und Protokolle — strittige Positionen werden beweisfällig,
- vorbehaltlose Annahme der als Schlusszahlung bezeichneten Zahlung — kann Nachforderungen ausschließen (Vorbehalt erklären!),
- Nachträge in der Schlussrechnung vergessen — Nachträge konsequent anmelden und abrechnen.
So sichern wir Ihre Abrechnung
Wir prüfen den vertraglichen Abrechnungsmechanismus vor der Schlussrechnung, achten auf Vorbehalte bei Abschlags- und Schlusszahlungen und führen Nachforderungsprozesse — inklusive der Sicherheiten nach § 650f BGB, die wir auf der Baurecht-Seite erläutern.