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Arbeitsrecht

Krankschreibung — Ihre Rechte im Krankheitsfall

Um den Krankenstand ranken sich Mythen — der beliebteste: „Im Krankenstand kann mir nicht gekündigt werden.“ Die Wahrheit ist differenzierter, und es lohnt sich, sie zu kennen.

Dr. Artur Barczewski
Dr. Artur BarczewskiRechtsanwalt · radca prawny
≈ 5 Min. Lesezeit
Stand: Juli 2026

Krankmeldung und Bescheinigung

Die Arbeitsunfähigkeit ist unverzüglich zu melden — grundsätzlich am ersten Tag. Die ärztliche Bescheinigung (AU) ist spätestens ab dem vierten Krankheitstag erforderlich, der Arbeitsvertrag kann sie früher verlangen. Für gesetzlich Versicherte läuft die elektronische AU (eAU) — der Arbeitgeber ruft die Daten selbst ab.

Geld: 6 Wochen Lohn, dann Krankengeld

In den ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung, EFZG) — Voraussetzung ist in der Regel ein mindestens 4-wöchiges Arbeitsverhältnis. Achtung: In bestimmten Konstellationen kann der Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifeln und die Zahlung verweigern — wann der Beweiswert erschüttert ist. Danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld: grundsätzlich 70 % des Bruttoentgelts (max. 90 % des Netto).

Kündigung im Krankenstand — möglich?

Ja — die Krankheit schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Lang andauernde oder häufige Erkrankungen können unter engen Voraussetzungen sogar selbst Kündigungsgrund sein (krankheitsbedingte Kündigung). Solche Kündigungen sind aber hoch angreifbar — die Klagefrist bleibt bei 3 Wochen.

Praxistipp

Brechen Sie die Krankschreibung nicht „auf Zuruf“ ab

Arbeiten während der AU oder ein „verkürzter“ Krankenstand auf Druck des Arbeitgebers kann sich gesundheitlich und rechtlich rächen. Bei Druckversuchen sprechen Sie uns an.

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Dr. Artur Barczewski
Dr. Artur Barczewski
Rechtsanwalt · radca prawny

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Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich ändern — wenden Sie sich im Einzelfall an einen Rechtsanwalt.

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