Was nach der Eröffnung passiert
Mit Eröffnung des Verfahrens übernimmt der Insolvenzverwalter das Vermögen, Einzelzwangsvollstreckungen sind unzulässig. Gläubiger verfolgen ihre Forderungen nur noch über die Anmeldung zur Tabelle beim Verwalter — binnen der im Eröffnungsbeschluss gesetzten Frist.
Die Anmeldung
- beim Verwalter (zunehmend über ein Gläubigerportal), auf Deutsch, mit Betrag und Anspruchsgrund,
- mit Belegen: Verträge, Rechnungen, Protokolle, Korrespondenz,
- verspätete Anmeldung ist möglich, kostet aber Gebühr und Risiken,
- bestreitet der Verwalter, bleibt die Feststellungsklage.
Worauf Sie zusätzlich achten sollten
Wir prüfen Sicherheiten (der Eigentumsvorbehalt erlaubt die Aussonderung der Ware), Aufrechnungslagen — und das Risiko der Insolvenzanfechtung: Der Verwalter kann Zahlungen zurückfordern, die Sie vor der Insolvenz erhalten haben. Zahlen Sie auf solche Schreiben nie ungeprüft — die Forderungen sind oft überhöht und verhandelbar.
Handeln Sie vor der Insolvenz, nicht danach
Zahlungsverzögerungen, Ratenbitten, Wechsel in der Geschäftsführung — das ist der Moment, Forderungen zu sichern. Nach der Eröffnung sind die Quoten für ungesicherte Gläubiger oft symbolisch.