BWLAW – Kanzlei
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Kontakt & Anfahrt

Anwaltskanzlei in Frankfurt (Oder) – deutsch-polnische Mandate direkt an der Grenze

Die Kanzlei BWLAW hat ihren Sitz in der Innenstadt von Frankfurt (Oder), Rudolf-Breitscheid-Straße 10, rund 1,4 km von der Stadtbrücke nach Słubice entfernt (etwa 20 Minuten zu Fuß, 6 Minuten mit dem Auto). Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen nach deutschem Recht, auf Deutsch, Polnisch und Englisch. Zu unseren Mandanten gehören Arbeitnehmer und Firmen aus Polen ebenso wie Unternehmen und Bürger aus Frankfurt (Oder), Słubice und der Region. Termin vor Ort oder online.

Mo–Fr 9:00–17:00Deutsch · Polnisch · EnglischVor Ort oder online
Kanzleigebäude von BWLAW in der Rudolf-Breitscheid-Straße 10 in Frankfurt (Oder)
Kontaktdaten

So erreichen Sie uns

Anschrift
BWLAW – Dr. Barczewski & Dr. Wróblewska GbR
Rudolf-Breitscheid-Straße 10, 15230 Frankfurt (Oder)
Telefon
+49 335 553 10969
E-Mail
info@bwlaw.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9:00 – 17:00 Uhr, weitere Termine nach Vereinbarung
Sprachen
Deutsch, Polnisch, Englisch
Terminvereinbarung
telefonisch, per E-Mail, über das Formular unten oder online im Kalender
Kanzleigebäude von BWLAW in der Rudolf-Breitscheid-Straße 10 in Frankfurt (Oder)

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Anfahrt

Anfahrt zur Kanzlei

Mit dem Auto

Über die A12, Ausfahrt 9 Frankfurt (Oder)-Mitte, weiter über die B112 in die Innenstadt (etwa 8 Minuten ab der Ausfahrt). Aus Polen über die A2 und den Grenzübergang Świecko oder über Słubice und die Stadtbrücke.

Parken

An der Straße nach Beschilderung. Die nächsten öffentlichen Parkmöglichkeiten sind das Parkhaus Lenné Passagen (rund um die Uhr, etwa 650 m) und der Parkplatz Brunnenplatz (etwa 750 m).

Mit Bahn und Nahverkehr

Vom Bahnhof Frankfurt (Oder) (RE1 aus Berlin, Züge aus Poznań und Warschau) etwa 12 Minuten zu Fuß über die Bahnhofstraße (900 m) oder mit dem Bus 980 (etwa 10 Minuten).

Aus Słubice

Zu Fuß über die Stadtbrücke etwa 20 Minuten (1,4 km), mit dem Auto aus dem Zentrum von Słubice etwa 6 Minuten über die B5. Für Mandanten aus Polen liegt die Kanzlei damit unmittelbar hinter der Grenze.

Online-Termin

Beratung per Video oder Telefon für Mandanten aus ganz Deutschland und Polen. Unterlagen können über das Formular oder per E-Mail übermittelt werden. Wir vertreten vor Gerichten in ganz Deutschland.

Tätigkeitsschwerpunkte

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

01Arbeitsrecht

Kündigung, Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen, Abfindung, Arbeitszeugnis, ausstehender Lohn.

Arbeitsrecht →
02Privates Baurecht und VOB/B

Nachträge, Abnahme, Mängel, offene Schlussrechnungen.

Baurecht →
03Forderungseinzug

In Deutschland und Polen: Mahnung, Mahnbescheid, Klage, Vollstreckung.

Forderungseinzug →
04Gesellschaftsrecht

GmbH-Gründung, Zweigniederlassung, Handelsverträge.

Gesellschaftsrecht →
05Fahrzeugkauf

Mängel, Rückabwicklung, Streit mit dem Händler.

Fahrzeugkauf →
Gerichte in der Region

Gerichte in Frankfurt (Oder) und in der Region

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus Frankfurt (Oder) und Umgebung verhandelt das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), zivil- und handelsrechtliche Verfahren das Amtsgericht und das Landgericht Frankfurt (Oder). Wir treten regelmäßig vor diesen Gerichten auf, ebenso vor Gerichten in Berlin, Brandenburg und bundesweit. Für Mandanten aus Polen bedeutet das kurze Wege zum Termin und die Möglichkeit, den Fall persönlich direkt an der Grenze zu besprechen.

Team

Wer Ihr Mandat betreut

Dr. Artur Barczewski und Dr. Karolina Wróblewska führen die polnische Berufsbezeichnung radca prawny (Okręgowa Izba Radców Prawnych w Poznaniu) und sind in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte bei der Rechtsanwaltskammer Brandenburg eingetragen (§ 2 EuRAG).

FAQ

Häufige Fragen

Ja, bitte melden Sie sich telefonisch oder über das Formular. So bereiten wir das Gespräch vor und reservieren Zeit, auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten.

Ja. Beratung, Korrespondenz mit dem Mandanten und Erläuterung deutscher Schreiben erfolgen auf Wunsch vollständig auf Polnisch. Schriftsätze an Gerichte und Gegner verfassen wir auf Deutsch.

Die Kosten kennen Sie vor der Beauftragung. Beim ersten Kontakt klären wir den Umfang des Mandats und die Abrechnung (Stundensatz oder Vergütung nach RVG), bevor Kosten entstehen.

Drei Wochen ab Zugang der Kündigung für die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Je früher Sie sich melden, desto mehr Möglichkeiten bestehen.

Ja, bundesweit und für Mandanten aus ganz Polen. Besprechungen finden dann online statt, Unterlagen werden elektronisch übermittelt.

Kontakt

Schildern Sie Ihr Anliegen

Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen oder senden Sie uns Unterlagen. Wir melden uns mit einer Einschätzung, den Kosten und den nächsten Schritten.

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