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Autokauf

Motorschaden beim Gebrauchtwagen: Gewährleistung, Transportkosten und der Anspruch auf Vorschuss

Der Händler will den gekauften Gebrauchtwagen nach dem Motorschaden zwar reparieren — aber „nur in meiner Werkstatt“, und wie das liegengebliebene Auto dorthin kommt, sei Ihr Problem und Ihre Rechnung? Darauf müssen Sie sich nicht einlassen. Das Landgericht Saarbrücken hat bestätigt: Die Transportkosten zur Nacherfüllung trägt der Verkäufer. Selbst dann, wenn das Fahrzeug Tausende Kilometer entfernt ausfällt und der Händler einen Vorschuss verweigert.

Dr. Artur Barczewski
Dr. Artur BarczewskiRechtsanwalt · radca prawny
≈ 8 Min. Lesezeit
Stand: Juli 2026

Motorschaden zehn Tage nach dem Kauf — dreitausend Kilometer von der Werkstatt

Der Käufer erwarb bei einem gewerblichen Händler einen gebrauchten BMW X3 für 7.900 Euro. Zehn Tage später, im Türkeiurlaub, gab es bei 120 km/h einen Knall — der Motor lief nicht mehr. Eine örtliche Werkstatt fand Metallsplitter im Ölfilter, der Motor war hinüber.

Der Händler verlangte, das Fahrzeug an seinem Betrieb in Deutschland vorzustellen. Die Überführung aus der Türkei wollte er nicht bezahlen — er bot lediglich an, den Wagen am deutschen Wohnort des Käufers abzuholen. Der Käufer organisierte den Transport daher selbst und zahlte dafür 2.354,31 Euro. Der Händler tauschte den Motor aus, nannte das aber Kulanz — und stellte zusätzlich 208,48 Euro in Rechnung, die der Käufer unter Vorbehalt beglich.

Erste Instanz sagt Nein, die Berufung sagt Ja

Das Amtsgericht Saarlouis sprach dem Käufer nur die 208,48 Euro zu. Bei einer derart großen Entfernung sei das Nachbesserungsverlangen unzumutbar gewesen — der Käufer hätte vor Ort reparieren lassen und die Kosten als Schadensersatz geltend machen müssen.

Das Landgericht Saarbrücken entschied es andersherum (Urteil vom 22.01.2021, 13 S 130/20). Der Käufer erhielt die vollen Transportkosten ersetzt — 2.354,31 Euro nebst Zinsen — und zusätzlich 334,75 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten. Die Kosten des Rechtsstreits trug der Händler.

Die Nacherfüllung muss für den Käufer unentgeltlich sein

Grundlage ist § 439 Abs. 2 BGB: Der Verkäufer muss die Aufwendungen tragen, die für die Nacherfüllung erforderlich sind — das Gesetz nennt ausdrücklich Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Erfüllungsort der Nacherfüllung ist dabei im Regelfall der Geschäftssitz des Verkäufers, was aus der allgemeinen Regel des § 269 Abs. 1 und 2 BGB folgt (BGH, Urteil vom 19.07.2017, VIII ZR 278/16). Zugleich verlangt das Unionsrecht, dass die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands für den Verbraucher unentgeltlich und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten erfolgt (EuGH, Urteil vom 23.05.2019, C-52/18).

Das deutsche Recht verbindet beides zu einem einfachen Mechanismus: Der Käufer bringt das Auto dorthin, wo der Verkäufer nacherfüllen will — aber auf dessen Kosten, und er kann dafür einen angemessenen Vorschuss verlangen. Zur Zeit des Falls folgte der Vorschussanspruch aus der Rechtsprechung des BGH, seit dem 1. Januar 2022 steht er ausdrücklich im Gesetz (§ 475 Abs. 5 BGB).

Der Transportkostenvorschuss — das Werkzeug, das den Unterschied macht

Aus dem Urteil folgen vier praktische Punkte.

  • Bevor Sie den Abschleppwagen oder die Spedition selbst bezahlen, fordern Sie vom Händler einen Vorschuss auf die Transportkosten (§ 475 Abs. 5 BGB).
  • Verweigert er den berechtigten Vorschuss, gerät er in Verzug (§ 286 BGB). Ab diesem Moment haftet er auch für Ihre Anwaltskosten — hier 334,75 Euro.
  • Auch wenn das Fahrzeug mangels Vorschusses noch gar nicht transportiert wurde, bleibt Ihr Nacherfüllungsverlangen wirksam (BGH, VIII ZR 278/16). Die Blockade des Händlers kostet Sie keine Rechte.
  • Das Argument, der Händler könne nicht „Transportkosten aus aller Welt“ erstatten, überzeugte das Gericht nicht. Vor übermäßigen Aufwendungen schützt ihn allein die Einrede der unverhältnismäßigen Kosten (§ 439 Abs. 4 BGB) — eine Einzelfallabwägung. Hier ging sie ins Leere: Fahrzeugwert 7.900 Euro, vollständiger Ausfall der Gebrauchstauglichkeit, und die Instandsetzung selbst (5.125,25 Euro) erstattete ein externer Garantiegeber.

Die Vermutung des Mangels — heute ein volles Jahr

Der Händler wandte ein, im Motor sei Wasser gewesen, der Käufer habe ihn überhitzt gefahren. Damit drang er nicht durch. Beim Verbrauchsgüterkauf wird vermutet, dass ein Mangel, der sich innerhalb einer bestimmten Frist nach Übergabe zeigt, schon bei Übergabe angelegt war — das Gegenteil muss der Verkäufer beweisen. Damals betrug die Frist sechs Monate, seit dem 1. Januar 2022 ist es ein volles Jahr (§ 477 Abs. 1 BGB). Ein Motorschaden nach zehn Tagen lag deutlich darin. Ausführlich behandeln wir die Vermutung im Beitrag zur Beweislastumkehr beim Gebrauchtwagen.

Vorsicht beim Wort „Kulanz“ auf der Rechnung. Die Nacherfüllung ist eine Pflicht des Verkäufers, kein Entgegenkommen — und sie darf nichts kosten. Wenn Sie eine streitige Rechnung zahlen, dann stets unter Vorbehalt, wie der Käufer in diesem Fall.

Wenn das Auto weit weg liegen bleibt

Die Entscheidung hilft allen, deren Fahrzeug fern vom Händler ausfällt — im Urlaub, nach einem Umzug oder weil der Wagen weit entfernt gekauft wurde. So gehen Sie vor:

  • Mangel schriftlich anzeigen (Mängelanzeige) und dem Händler eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen,
  • Vorschuss auf die Transportkosten verlangen, bevor Sie selbst zahlen,
  • alles dokumentieren: Werkstattdiagnose, Transportrechnungen, Schriftverkehr,
  • streitige Rechnungen nur unter Vorbehalt begleichen,
  • keine Reparatur auf eigene Faust ohne vorherige Fristsetzung — erst nach fruchtlosem Fristablauf oder Verweigerung können Sie die Kosten einer Ersatzvornahme als Schadensersatz verlangen oder ohne weitere Frist zurücktreten (§ 475d Abs. 1 BGB),
  • die Uhr im Blick behalten: Mängelansprüche verjähren im Regelfall zwei Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB).
Checkliste

Gewährleistung nach dem Motorschaden durchsetzen

Schriftliche Mängelanzeige mit Frist. Vorschuss auf die Transportkosten fordern (§ 475 Abs. 5 BGB), bevor Sie selbst zahlen. Dokumentation: Diagnose, Rechnungen, Fotos, Schriftverkehr. Streitige Zahlungen nur unter Vorbehalt. Bei Blockade oder Verweigerung: Rücktritt, Minderung oder Ersatzvornahme mit Schadensersatz. Und die Verjährung im Blick behalten — zwei Jahre ab Ablieferung des Fahrzeugs.

Häufige Fragen

Muss ich das Auto zur Werkstatt des Händlers bringen?
Im Regelfall ja — Erfüllungsort der Nacherfüllung ist meist der Sitz des Händlers (§ 269 BGB). Aber auf seine Kosten. Sie dürfen den Transport von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen, ohne Rechte zu verlieren.

Wer zahlt den Transport zur Nacherfüllung?
Der Verkäufer. Transportkosten gehören zu den Aufwendungen, die ihm das Gesetz zuweist (§ 439 Abs. 2 BGB). Das LG Saarbrücken sprach dem Käufer sogar die Überführungskosten aus der Türkei zu.

Der Händler verweigert den Vorschuss. Was nun?
Fordern Sie ihn schriftlich mit Frist. Die unberechtigte Weigerung bedeutet Verzug (§ 286 BGB) — ab dann haftet der Händler auch für Ihre Anwaltskosten. Sie können die Transportkosten verauslagen und ersetzt verlangen.

Der Händler nennt die Reparatur „Kulanz“ und schickt eine Rechnung.
Lassen Sie sich das nicht gefallen. Lag der Mangel bei Übergabe vor — und im ersten Jahr spricht die Vermutung für Sie —, ist die Nacherfüllung Pflicht und unentgeltlich. Eine unter Vorbehalt gezahlte Rechnung holen Sie zurück.

Wie lange habe ich Zeit?
Mängelansprüche verjähren im Regelfall zwei Jahre ab Ablieferung des Fahrzeugs (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB). Ein Mangel, der sich im ersten Jahr zeigt, gilt als von Anfang an vorhanden (§ 477 Abs. 1 BGB).

Kann ich einfach vor Ort reparieren lassen und die Rechnung schicken?
Eine riskante Abkürzung. Ohne vorherige Fristsetzung kann der Händler die Erstattung verweigern — sein Recht zur eigenen Nacherfüllung geht vor. Die Ersatzvornahme kommt erst nach fruchtloser Frist oder klarer Weigerung in Betracht (§ 475d Abs. 1 BGB).

Quellen: LG Saarbrücken, Urteil vom 22.01.2021 — 13 S 130/20. BGH, Urteil vom 19.07.2017 — VIII ZR 278/16. EuGH, Urteil vom 23.05.2019 — C-52/18. §§ 438, 439, 475, 475d, 477 BGB.

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Dr. Artur Barczewski – Autor des Beitrags
Dr. Artur Barczewski
Rechtsanwalt · radca prawny

Autor des Beitrags. Vertritt Mandanten vor Gerichten in ganz Deutschland. Zur Person →

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