Schritt 1: die Klage
Das Verfahren beginnt mit der Klage beim Arbeitsgericht — bei Kündigungen binnen 3 Wochen ab Zugang. Wir reichen elektronisch ein, Sie müssen nirgendwo hinfahren.
Schritt 2: die Güteverhandlung
Wenige Wochen nach Klageeinreichung terminiert das Gericht die Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden. Ihr Ziel ist der Vergleich — statistisch endet hier ein Großteil der Kündigungsschutzverfahren, meist mit Abfindung und vereinbartem Zeugnis. Eine gute Vorbereitung dieses Termins beeinflusst das Ergebnis erheblich.
Schritt 3: Kammertermin und Urteil
Ohne Einigung verhandelt die Kammer (Berufsrichter plus je ein ehrenamtlicher Richter der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite), erhebt Beweise und urteilt. Die Darlegungslast für die Kündigungsgründe liegt weitgehend beim Arbeitgeber.
Kosten und Dauer
- erste Instanz: jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst — unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG),
- die Gerichtskosten sind moderat und entfallen beim Vergleich in der Regel,
- bei geringem Einkommen hilft Prozesskostenhilfe,
- Güteverhandlung: meist nach wenigen Wochen, erste Instanz insgesamt: meist einige Monate.
Müssen Sie persönlich erscheinen?
Nicht immer — wir vertreten Sie als Prozessbevollmächtigte, vielfach ist eine Video-Teilnahme möglich. Wenn Ihr Erscheinen nötig ist, bereiten wir Sie vor und sind an Ihrer Seite.