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Arbeitsrecht

So läuft ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht ab

Der deutsche Arbeitsgerichtsprozess ist schneller und weniger formal, als viele erwarten — ein großer Teil der Verfahren endet schon im ersten Termin mit einem Vergleich.

Dr. Artur Barczewski
Dr. Artur BarczewskiRechtsanwalt · radca prawny
≈ 6 Min. Lesezeit
Stand: Juli 2026

Schritt 1: die Klage

Das Verfahren beginnt mit der Klage beim Arbeitsgericht — bei Kündigungen binnen 3 Wochen ab Zugang. Wir reichen elektronisch ein, Sie müssen nirgendwo hinfahren.

Schritt 2: die Güteverhandlung

Wenige Wochen nach Klageeinreichung terminiert das Gericht die Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden. Ihr Ziel ist der Vergleich — statistisch endet hier ein Großteil der Kündigungsschutzverfahren, meist mit Abfindung und vereinbartem Zeugnis. Eine gute Vorbereitung dieses Termins beeinflusst das Ergebnis erheblich.

Schritt 3: Kammertermin und Urteil

Ohne Einigung verhandelt die Kammer (Berufsrichter plus je ein ehrenamtlicher Richter der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite), erhebt Beweise und urteilt. Die Darlegungslast für die Kündigungsgründe liegt weitgehend beim Arbeitgeber.

Kosten und Dauer

  • erste Instanz: jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst — unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG),
  • die Gerichtskosten sind moderat und entfallen beim Vergleich in der Regel,
  • bei geringem Einkommen hilft Prozesskostenhilfe,
  • Güteverhandlung: meist nach wenigen Wochen, erste Instanz insgesamt: meist einige Monate.

Müssen Sie persönlich erscheinen?

Nicht immer — wir vertreten Sie als Prozessbevollmächtigte, vielfach ist eine Video-Teilnahme möglich. Wenn Ihr Erscheinen nötig ist, bereiten wir Sie vor und sind an Ihrer Seite.

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Dr. Artur Barczewski
Dr. Artur Barczewski
Rechtsanwalt · radca prawny

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Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich ändern — wenden Sie sich im Einzelfall an einen Rechtsanwalt.

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